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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen fertigen beeidigte Übersetzer (ermächtigt vom poln. Justizminister) an. Diese Übersetzungen werden mit der Unterschrift und dem Stempelabdruck des Übersetzers versehen, wodurch sie in den meisten Ämtern und Institutionen als offizielle Dokumente gelten können. Die Regeln zur Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen bestimmt das polnische Gesetz über den Beruf der beeidigten Übersetzer.

Wir realisieren für Sie folgende beglaubigte Übersetzungen:

  • Übersetzungen von Verträgen
  • Fahrzeugbriefe
  • Übersetzung amtlicher Dokumente
  • Übersetzung gerichtlicher Dokumente
  • Übersetzung von notariellen Urkunden
  • Übersetzung von Dokumenten zur Firmengründung
  • Übersetzung medizinischer Dokumentation
  • Übersetzung von Bankunterlagen
  • Übersetzung von Diplomen und Urkunden

... und viele andere.

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pisemne@twojebiurotlumaczen.com

oder rufen Sie uns an, unter:

+48 12 341 55 76 oder +48 722 101 120.

 

 

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